Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Homepage_ZSG_Innenhof02

Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V



Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
 

seit dem 01.10.2017 haben Sie als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) immer dann einen Anspruch auf ein Entlassmanagement, wenn Sie aus einer stationären, teilstationären oder stationsäquivalenten Einheit entlassen werden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 39 Abs. 1a SGB V.

Über die entsprechenden Einzelheiten werden Sie im Rahmen der administrativen stationären Aufnahme schriftlich aufgeklärt.

>> Patienteninformationen zum Entlassmanagement

>> Patienteninformationen zum Entlassmanagement in leichter Sprache
 

Aber erst, wenn Sie der konkreten Verfahrensweise am Zentrum für Seelische Gesundheit ausdrücklich mittels Unterschrift zustimmen, leiten wir für Sie bereits während der stationären Behandlung alle notwendigen Maßnahmen des Entlassmanagements ein.

>> Einwilligungserklärung (für gesetzlich krankenversicherte Patienten)

>> Einwilligungserklärung (für gesetzlich krankenversicherte Patienten) in leichter Sprache
 

Möglichst frühzeitig findet durch das Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Ärzteteam und dem Sozialdienst eine Einschätzung des eventuellen bzw. konkreten Bedarfs an einer Anschlussversorgung statt.

Alle Aspekte der Bedarfsermittlung sowie geplante Maßnahmen werden elektronisch dokumentiert (selbstverständlich unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen) und bei Änderungen im Verlauf der stationären Behandlung angepasst.

Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen wir Ihnen zur Überbrückung des Übergangs der stationären in die ambulante Versorgung in begrenztem Umfang Verordnungen oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die weitere Versorgung muss durch Ihren Haus- oder Facharzt erfolgen.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie auf alle Fälle einen Entlassbrief, der alle notwendigen Informationen für den Weiterbehandler enthält.

Sie können selbstverständlich Ihr Einverständnis zum Entlassmanagement zurückziehen. Der entsprechende Datenaustausch mit Ihrer Krankenkasse würde damit sofort gestoppt werden.

Einen Ansprechpartner bei Rückfragen zu einem konkreten stationären Aufenthalt können Sie unter der 0931 803-0 erreichen.

bezirk-logo

Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern

Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.

Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.

Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.

zur Website des Bezirks Unterfranken >externer Link